AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen §1 Geltung der Bedingungen Die Lieferungen und Leistungen und Angebote von MH - VERANSTALTUNGEN erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.Diese gelten somit auch,wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. §2 Vertragsabschluß 1.In Prospekten, Anzeigen usw.enthaltene Angebote sind-auch bezüglich der Preisangaben-freibleibend und unverbindlich.An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Anbieter 30 Kalendertage gebunden. 2.Der Anbieter ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden.Der Anbieter kann das Angebot nach seiner Wahl innerhalb der vorstehenden Frist durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß er dem Kunden innerhalb dieser Frist eine Absage zusendet. §3 Preise, Preisänderungen, Zahlung 1.Wenn nicht anderes vereinbart, sind die Preise bindend. 2.Wünscht der Kunde die Zufuhr,ausserhalb der angegebenen Zone, so werden ihm die Kosten separat in Rechnung gestellt.Wünscht der Kunde über das angebotene Equipment noch weitere Effekte oder Pa Komponenten,werden auch diese separat in Rechnung gestellt,es sei den es ist hierfür vorher ein Pauschalbetrag vereinbart. 3.Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichen Auftragsdataum mehr als 6 Monate liegen,gelten die zur Zeit der Bereitstellung gültigen Preise des Anbieters.Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Anbieter berechtigt,vom Vertrag zurückzutreten. 4.Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% zu fordern.Dem Anbieter bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugschaden nachzuweisen.Er ist dann berechtigt, diesen anstatt den vorstehenden Verzugszinsen geltend zu machen. 5.Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Anbieter ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt aber stets nur zahlungshalber.Diskont-und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Waiblingen
|